Ganzheitliche Betreuung unserer suchtkranken Kinder im Teilhabehaus

Wissen

Das Teilhabehaus in Bonn ist ein gutes Beispiel dafür, was eine ganzheitliche Betreuung leisten kann. Das Modellprojekt zeigt, wie ein solches Konzept gelebt werden kann.

Wenn junge Menschen wegen ihrer Suchterkrankung die Schule abgebrochen haben und/oder ihre Ausbildung, geht es um mehr als darum, wieder eine Ausbildung oder einen Job zu bekommen. Die soziale Unterstützung und Gesundheit, soziales Umfeld – vieles ist bei den jungen Süchtigen ebenfalls aus dem Ruder gelaufen und bedarf der Unterstützung. Manchmal ist es für Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer Suchterkrankung nicht leicht, sich auf Hilfen einzulassen. Manchmal ist es die Vielzahl an „Baustellen“, manchmal sind es die Erfahrungen in der Vergangenheit, manchmal ist es auch das fehlende Zutrauen, den Weg in ein eigenständiges Leben, beispielsweise in eine Ausbildung, schaffen zu können.

Leider müssen wir Eltern immer wieder feststellen, dass die Angebote zur Unterstützung bei der Ausbildungs- und Jobsuche unserer Kinder nicht mit den Angeboten der psychosozialen Unterstützung vernetzt sind. Oder Angebote sind gar nicht bekannt, manchmal selbst den Profis nicht.

Zeichnung des Gebäudes in dem das Jobcenter Bonn beheimatet ist.
© Teilhabehaus Bonn

Das Teilhabehaus Bonn

Wie eine ganzheitliche Betreuung aussehen kann, die junge Menschen mit einer Suchterkrankung nicht nur finanziell, sondern vor allem beratend und begleitend, zeigt bereits seit Jahren ein Modellprojekt aus Bonn: Im Teilhabehaus Bonn wird dieses Konzept bereits seit 2020 gelebt – dort arbeiten verschiedene Netzwerkpartner eng zusammen, über Zuständigkeitsgrenzen hinweg, um vor allem auch junge Männer und Frauen mit psychischen Problemen und/oder einer Suchterkrankung auf ihrem Weg (zurück) ins Arbeitsleben ganzheitlich zu begleiten. Es geht darum, die gesundheitliche und persönliche Situation so zu verbessern, dass Arbeit oder Ausbildung (wieder) möglich werden.

Ein Erfahrungsbericht

Wir haben mit einem Vater gesprochen, dessen suchterkrankter Sohn dort Erfahrungen gesammelt hat.

Wie ist der erste Kontakt zum Teilhabehaus gelaufen?
Der Betreuer meines Sohnes hat einen Termin mit dem Teilhabehaus ausgemacht. Mein Sohn hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Was sind aus deiner Sicht die Pluspunkte des Teilhabehauses? Was hat aus deiner Sicht gut funktioniert, was könnte oder sollte besser laufen?
Die Idee des Teilhabehauses ist erst einmal gut, es ist eine gute Vernetzung innerhalb des Hilfesystems in der Kommune Bonn. Es gibt dort einen Ansprechpartner, der weitervermittelt. Schwierigkeiten kann es geben, wenn es an Kooperationsbereitschaft fehlt – dann kann die ganze Sache ins Stocken geraten. Es wird versucht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Was aus meiner Erfahrung bislang nicht gut funktioniert, ist die Einbeziehung der Familie. Sie ist in den Prozess nicht eingebunden, was aber sehr wünschenswert wäre – leider wird das nicht thematisiert. Es ist ein großes Problem, als Angehöriger gehört zu werden. Dabei ist doch jeder in einem Netzwerk von Menschen unterwegs, und wenn die mit einbezogen werden, kann das viel bewirken. Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen …

In welcher Weise hat dein Sohn von dem Angebot des Teilhabehauses profitiert?
Bislang hat er noch nicht direkt profitieren können, weil es von seiner Seite noch an Kooperationsbereitschaft fehlt, ich halte es aber für wichtig, dass der Kontakt weiter aufrechterhalten wird. Das Teilhabehaus bleibt an den Menschen dran, das ist gut und richtig.  Menschen wieder die Teilhabe am Leben zu ermöglichen ist eine Idee, die sich längerfristig auszahlen wird: Die Menschen dort abzuholen, wo sie gerade stehen, und zu schauen, was sie gerade brauchen. Ein Teilhabehaus als zentrale Anlaufstelle in jeder Kommune, das wäre schon ein Schritt nach vorne – wenn dort alle Probleme besprochen werden können, wäre das super! Das Teilhabehaus ist bislang ein Modellprojekt in Bonn, das gut finanziert und wissenschaftlich begleitet wird. Die Erfahrung zeigt leider, dass, sobald es um konkrete Hilfen und deren Umsetzung geht, die Finanzierung zum Problem wird.

Zur Idee des Teilhabehauses

Das Teilhabehaus Bonn wendet sich an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere psychischen Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen. Das Teilhabehaus ist ein Modellprojekt des Jobcenters Bonn und läuft seit 2020 im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“. Es verbindet gesundheitliche und berufliche Rehabilitation sowie bestehende Organisationsstrukturen und neue Angebote. Gesundheitslots*innen und Fachleute von acht Netzwerkpartnern arbeiten eng zusammen und haben zusätzliche Ansprechpartner*innen bei drei Kooperationspartnern vor Ort. Besonderes Augenmerk liegt auf kurzen Wegen, unbürokratischen, individuellen Hilfen und niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten der verschiedenen Netzwerkpartner. Die Zusammenarbeit mit dem Teilhabehaus kann bis zu 24 Monate dauern. Auf der Seite Teilhabehaus Bonn – Alles unter einem Dach gibt es übrigens auch sehr gute Podcasts, die alle Leistungen gut erklären.

Ganzheitliche Betreuung im Rahmen des Bürgergeldgesetzes

Auf der Suche nach umfassender Hilfe für unsere Kinder haben wir Eltern noch ein Angebot gefunden, das bundesweit abgerufen werden kann. Seit Juli 2023 ist das neue Förderinstrument in Kraft. Die sogenannte ganzheitliche Betreuung ist im Rahmen des Bürgergeldgesetzes möglich. Sie soll auch junge Menschen mit einer Suchterkrankung auf dem Weg, beispielsweise in eine Ausbildung, unterstützen und umfasst sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben. Wie lange und wie oft die ganzheitliche Betreuung stattfindet, legt das Jobcenter individuell nach den Bedürfnissen der Betreuten fest. Im Gesetzestext (§ 16k SGB II) heißt es konkret zum Punkt Ausbildung: „Eine ganzheitliche Betreuung kann für junge Menschen auch zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung erfolgen. Sofern keine an die Ausbildung unmittelbar anschließende Beschäftigungsaufnahme erfolgt, kann die ganzheitliche Betreuung bis zu zwölf Monate nach Ende der Ausbildung fortgeführt werden.“ Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheiden über die Förderung nach Ermessen. Ansprechpartner*innen bei der Agentur für Arbeit sind die Integrationsfachkräfte.

Weiterführende Links

Agentur für Arbeit Fachliche Weisung Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Fachliche Weisung zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (arbeitsagentur.de)

Der Paritätische Gesamtverband
Neue Fördermöglichkeiten ab dem 01.07.2023 – Ganzheitliche Betreuung gem. 16k SGB II – Der Paritätische – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de)

Wir brauchen Ihre Unterstützung

Wir von fragEltern setzen uns ehrenamtlich und mit Herzblut für Verständnis und Unterstützung im Bereich Drogensucht ein. Wichtige Projekte, wie zum Beispiel unsere öffentlichen Kampagnen, unsere Arbeit des politischen Einmischens oder eigene Evaluierungen und Veröffentlichungen sind aber sehr aufwendig und erfordern entsprechende Mittel. Die uns in der Selbsthilfe zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten für unsere Initiative reichen dafür leider nicht aus.

Ihre Spende ermöglicht es uns, weiterhin aus unserer Elternperspektive aufzuklären, Orientierung zu bieten und politische Forderungen für eine verbesserte Versorgung einzubringen. Jeder Beitrag bringt uns einen Schritt näher zu einer Gesellschaft, die Familien in dieser herausfordernden Situation stärkt und unterstützt.

Jetzt fragEltern unterstützen

Vielen Dank für Ihre Solidarität!